Das neue Verpackungsgesetz: Darauf müssen Onlinehändler:innen ab Juli 2022 achten
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Der wachsende Versandhandel gilt als Treiber des Verpackungsabfalls – kein Wunder: Denn der Onlinehandel boomt und die Flut an Paketen nimmt damit stetig zu. Die Verpackungsnovelle soll die Umwelt noch besser vom Plastikmüll befreien und hat direkte Auswirkungen auf den Onlinehandel: Händler:innen und Fulfillment-Dienstleister:innen werden künftig stärker kontrolliert und in die Pflicht genommen. Welche wichtige Änderungen hier insbesondere für Onlinehändler:innen eine große Rolle spielen, haben wir Dir zusammengefasst.
Was ist das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz gibt es bereits seit dem 1.1.2019. Ziel ist es, diejenigen an der Entsorgung und Verwertung von Verpackungen zu beteiligen, die diese in Umlauf bringen. Ursprünglich wurden hierfür nur Personen in die Pflicht genommen, die „systembeteiligte Verpackungen“ produzieren: Das sind vereinfacht gesagt Verkaufsverpackungen und Umverpackungen, die beim privaten Endverbraucher typischerweise zu Abfall werden. Aber auch Transportverpackungen sind damit gemeint.
Betrifft mich das als Onlinehändler:in überhaupt?
Ab dem 1.7.2022 treten Änderungen des Gesetzes in Kraft. Dann musst auch Du als Onlinehändler:in konkret tätig werden, wenn Du
- einen Marktplatz betreibst oder
- Fulfilment-Dienstleister:in bist
Was muss ich tun?
Zu Deinen Pflichten gehören als Marktplatzbetreiber:in oder Fulfilment-Dienstleister:in ab dem 1. Juli 2022:
Das bedeutet für Dich als Marktplatzbetreiber:in – Stelle bereits jetzt Anfragen an Deine Händler:innen und lass Dir die Registrierungsnummer für das LUCID-Register geben.
Zwar wirst Du als Onlinehändler:in damit künftig stärker in die Pflicht genommen, dafür musst Du als Fulfilment-Dienstleister:in künftig nicht mehr selbst Lizenzen erwerben, wenn Du Versandverpackungen befüllst. Stattdessen muss sich der oder die Händler:in darum kümmern, der Dich beauftragt.
Was passiert, wenn ich mich nicht daranhalte?
Wenn Du von Deinen Händler:innen keinen entsprechenden Nachweis erbringen kannst, kann das heikel werden: Denn weder Du darfst die Ware anbieten oder deren Verkauf ermöglichen, noch in Lagern aufbewahren, verpacken, adressieren oder versenden. De facto ist es damit verboten, Produkte zu vertreiben, wenn die Verpackungen nicht nachweislich lizenziert wurden.
Was ist noch neu?
Daneben gibt es weitere Änderungen, die Dich als Onlinehändler:in indirekt auch betreffen können. Dazu gehören:
Was muss ich tun, wenn ich lizenzierungspflichtig bin?
Sofern Du selbst Deine Verpackungen lizenzieren musst, stehen für Dich folgende Schritte auf dem Plan:
- Du musst sich als erstes im Verpackungsregister LUCID registrieren.
- Im nächsten Schritt müssen Sie die Verpackungen in einem dualen System lizenzieren (hier gibt es verschiedene Anbieter).
- Und als letztes musst Du im LUCID angeben, welche Menge an Verpackungen Du bei welchem dualen System lizenziert hast.
Aufgepasst: Solltest Du Dich nicht an das Verpackungsgesetz halten, können teure Bußgelder gegen Dich verhängt werden.
Fazit
Für Onlinehändler:in bringen die anstehenden Änderungen insbesondere Aufwand mit sich, wenn man einen Marktplatz betreibt und Fulfilment-Dienstleistungen anbietet. Doch bereitest Du Dich jetzt schon auf die Änderungen vor, wird der laufende Aufwand aber verhältnismäßig gering sein.
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