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Impressumspflicht einfach erklärt

Isabelle Broszat

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Impressumspflicht einfach erklärt: So erstellst du ein rechtssicheres Impressum

Das Internet ist kein anonymer und rechtsfreier Raum, sondern unterliegt klaren Regelungen. Wenn du eine Website in Deutschland betreibst, musst du den Datenschutz der Nutzer:innen beachten, darfst das Urheberrecht nicht verletzen und musst transparent erklären, wer für den Betrieb und die Inhalte auf der Seite verantwortlich ist. Und Letzteres stellt die sogenannte Impressumspflicht sicher.

Das Impressum ist der Bereich einer Website, in dem sich Besucher:innen Informationen zu den verantwortlichen Betreiber:innen dieser Site verschaffen können. Welche Angaben ins Impressum gehören, ist hauptsächlich im Paragraf 5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Zudem muss das Impressum gut erreichbar sein und darf nicht irgendwo auf der Seite versteckt werden.

Wie aber erstellst du ein rechtssicheres Impressum, wo bindest du es am besten ein und welche Alternativen hast du, wenn du nicht möchtest, dass deine Privatadresse im Internet erscheint? Antworten gibt’s im Blog!

Was ist die Impressumspflicht und welchen Zielen dient sie?

Ein Impressum ist wichtig, um die Besucher:innen einer Website (oder eines anderen telemedialen Services) darüber zu informieren, wer für dessen Bereitstellung und Pflege verantwortlich ist. Dabei geht’s natürlich nicht darum, eine Neugierde zu befriedigen. Es soll vor allen Dingen verhindern, dass digitale Angebote anonym betrieben werden können.

Es gibt aktuell zwei entscheidende rechtliche Vorschriften für das Impressum auf Websites:

  • § 5 des Telemediengesetzes (TMG)
  • § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV)

Eine EU-Impressumspflicht gibt es nicht. Dennoch sind schon so manche Verfahren wegen zu beanstandender Impressen auf dem Tisch des Europäischen Gerichtshofes gelandet. Es ist denkbar, dass es eines Tages eine einheitliche EU-weite Regelung geben wird. Doch im Moment gilt noch das sogenannte Herkunftslandprinzip, was bedeutet, dass für Anbieter aus dem Ausland teilweise eine andere Website-Impressumspflicht gilt.

Folgende Angaben ergeben sich auf dieser Basis als Pflichtbestandteile des Impressums:

  • vollständiger Name von Betreiber:innen bzw. von gesetzlichen Vertreter:innen eines Unternehmens
  • vollständige Anschrift von Betreiber:innen/Unternehmen
  • E-Mail-Adresse, unter welcher die betreibende Person direkt erreichbar ist

Es gibt zudem einige optionale Bestandteile. Ob sie im Impressum präsent sein müssen, hängt davon ab, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. So müssen Unternehmen neben ihrer Rechtsform auch eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme und eine Steuernummer angeben. Privatpersonen sind dazu nicht verpflichtet.

Als Shopbetreiber:in musst du auf jeden Fall eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, auch wenn dein Shop von dir als Einzelunternehmer:in geführt wird. Hierzu gab es im Jahr 2014 ein entsprechendes Urteil.

Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte einer Seite muss zudem explizit eine Ansprechperson genannt werden. Diese Person kann vom allgemeinen Betreibenden der Seite abweichen oder es kann sich um die gleiche Person handeln.

Musterbeispiel für ein Impressum eines Onlineshops

Angaben gem. § 5 TMG
Betreiber und Kontakt
Finn Fynax
Fynaxrstr. 1
12345 Fynaxstadt
Telefonnummer: 123 456 7890
E-Mail-Adresse: finn@finax.io
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RstV
Finn Fynax
Bilder und Grafiken
Eigene Bilder

Keine Lust auf die Privatadresse im Netz? Miete eine virtuelle Adresse!

Ist ein Impressum Pflicht? Ja. Musst du zwangsläufig deine Privatadresse nutzen? Nein.

Es ist verständlich, wenn du deine private Anschrift nicht einfach so ins Internet stellen möchtest. Wenn du nicht willst, dass Kund:innen, die sich auf den Schlips getreten fühlen, plötzlich bei dir zu Hause klingeln, solltest du über die Miete einer virtuellen Adresse nachdenken.

Es handelt sich dabei um eine real existierende Anschrift, an der du auch postalisch erreichbar sein musst. Bei Nutzung entsprechender Services, die etwa 100 Euro pro Monat kosten, wird deine Briefpost verwaltet oder dir sogar zugestellt, sodass du sie für ein ordnungsgemäßes Impressum nutzen kannst.

Als Shopbetreiber:in vermeidest du auf diese Weise zudem, dass übereifrige Kund:innen deinen privaten Wohnort aufsuchen, weil sie etwas zurückgeben möchten oder gar auf einen Lagerverkauf mit ein paar Schnäppchen hoffen. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn Familienmitglieder von derlei unerwünschten Besuchen betroffen wären.

Welche Websites brauchen ein Impressum und welche nicht?

Grundsätzlich muss jede Website über ein Impressum verfügen. Die einzige Ausnahme sind nicht-kommerzielle Projekte, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, sondern für rein private Zwecke. Ein Beispiel hierfür wäre ein digitales Familienalbum. Dennoch empfehlen Anwältinnen und Anwälte immer wieder, dass jede Website über ein Impressum verfügen sollte.

Wo musst du sonst noch dein Impressum einbinden?

Nicht nur die eigene Website stellt eine Form der telemedialen Verbreitung von Inhalten dar. Ein klar ersichtliches Impressum ist auch in folgenden Formaten notwendig:

  • geschäftliche E-Mails und Newsletter
  • Firmenprofile in sozialen Netzwerken
  • Podcasts, Live-Streams und andere audiovisuelle Medien

In diesen Fällen spricht man von der sogenannten Anbieterkennzeichnung. Nach Möglichkeit solltest du hier nicht nur einen Link zum Impressum auf deiner Website einfügen, sondern ein vollständiges Impressum einpflegen. Ist nämlich der Link nicht funktionsfähig, weil etwa deine Website gerade offline ist oder sich ein Tippfehler eingeschlichen hat, wäre die Impressumspflicht bereits verletzt.

Wo musst du dein Impressum in die Website einbinden?

Die Website-Impressumspflicht sieht vor, dass das Impressum maximal zwei Klicks von jeder Seite aus entfernt sein darf. Aber warum solltest du derlei Zählspiele überhaupt riskieren? Empfehlenswert ist es, grundsätzlich einen Link zum Impressum im Footer einer jeden Seite einzubauen, sodass dieser automatisch auf jeder Unterseite eingeblendet wird.

Der Link zum Impressum sollte am besten mit dem Wort „Impressum“ versehen sein.

Welche Strafen drohen, wenn du gegen die Impressumspflicht verstößt?

Wenn du kein Impressum auf deiner Website zur Verfügung stellst, ist dies zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern im (schlimmstenfalls) fünfstelligen Bereich geahndet werden kann.

Allerdings kann ein fehlendes Impressum auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, weil du dadurch zum Beispiel deinen Kund:innen die Retouren erschwerst. Es können dich nicht nur deine Kund:innen verklagen, sondern auch deine Mitbewerber:innen. Und spätestens hier wird es rechtlich wie auch finanziell heikel.

Fazit: Erledige deine Hausaufgaben und sei auf der sicheren Seite!

Das ordentliche Einhalten der Impressumspflicht ist kein Hexenwerk. Orientiere dich an der obigen Vorlage und hole dir bei Bedarf zusätzlich rechtliche Beratung ein, um sämtliche offenen Fragen zu klären und für ein absolut wasserdichtes Impressum zu sorgen.

Möchtest du deine privaten Daten aus dem Internet heraushalten, kannst du über eine virtuelle Adresse nachdenken, die aber real existieren und zur Postzustellung geeignet sein muss. Auch die Firmengründung im Ausland ist denkbar, da für internationale Websites teilweise andere Regeln gelten. Anwaltliche Beratung ist in diesem Fall aber natürlich absolute Pflicht.


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