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Neue Grundsteuer: Das kommt auf Onlinehändler:innen zu

Nadja Mueller

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Du bist Onlinehändler:in und hast eine Lagerhalle in Deinem Betriebsvermögen? Dann kommst auch Du aktuell um die Reform der Grundsteuer nicht herum. Wir informieren Dich über die wichtigsten Änderungen und den geplanten Ablauf.

Grundsteuer, wie Du sie kennst

Wenn Du online Waren verkaufst und dafür eine eigene Lagerhalle gekauft hast, musst Du dafür die Grundsteuer zahlen. Gleiches gilt zum Beispiel auch, wenn Du eigene Büroräume hast. In beiden Fällen muss sich die Einheit im Betriebsvermögen befinden.

Bisher stellt das Finanzamt den sogenannten Einheitswert fest. Diesen multipliziert es mit der Steuermesszahl. Die Gemeinde, in der Deine Lagerhalle oder Dein Büro steht, wendet darauf den Hebesatz an.

Die Einheitswerte sollten eigentlich regelmäßig alle sechs Jahre neu festgestellt werden. Allerdings ist seit 1964 und in den neuen Bundesländern sogar seit 1935 nichts passiert. Das heißt dann also auch: Ein Haus, das 2015 gebaut wurde, wird genauso bewertet wie eines, das 1964 errichtet wurde. Zu Recht fragst Du Dich sicher: Aber ein modernes Gebäude hat doch eine bessere Ausstattung und einen höheren Wert? Klingt unfair? Das fand das Bundesverfassungsgericht auch. Die Richter:innen sahen darin eine Ungleichbehandlung, auch weil für gleichartige Gebäude unterschiedliche Grundsteuern anfallen. Sie wollten eine neue Regelung im Gesetz bis 2019. Gesagt, getan – Ende 2019 war das neue Gesetz da.

So soll es fairer werden

Ist die Grundsteuer jetzt gerechter? Oder musst Du jetzt vielleicht noch draufzahlen? Diese Sorge können wir Dir nehmen. Mit der neuen Regelung soll das Finanzamt ab 2025 zunächst den tatsächlichen Wert der Immobilie ermitteln, bevor es die Grundsteuer berechnet. Der Wert des Grundstücks hängt vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab. Beides soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Relevant ist auch, welche Fläche Dein Grundstück hat, dass Du es betrieblich nutzt und wie alt es ist.

Weil die Finanzämter nicht nur Lagerhallen neu bewerten müssen, sondern insgesamt knapp 36 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, wird für die Bewertung viel Zeit in Anspruch nehmen. Das Finanzamt wird daher die Grundsteuer für Deine Lagerhalle oder Dein Büro bis zum 31.12.2024 noch nach der alten Regelung berechnen. Ab dem 1.1.2025 geht´s dann mit dem neuen System los.

Übrigens: Die Bundesländer können auch von der bundesgesetzlichen Neuregelung abweichen und eigene Lösungen beschließen. Das machen auch einige Bundesländer, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen und das Saarland.

Das musst Du als Onlinehändler:in tun

Ab dem 01.7.2022 kannst Du diese Erklärung elektronisch einreichen, am 31.10.2022 ist diese Phase zu Ende. Sei also wachsam – demnächst könnte ein Brief vom Finanzamt in Deinem Briefkasten eintrudeln. Aber: Du kannst bis dahin schon Deine Unterlagen zusammensuchen, um nicht kurzfristig in Stress zu geraten. Damit das Finanzamt Deine Lagerhalle oder Deine Büroräume individuell neu bewerten kann, musst elektronisch eine „Feststellungserklärung“ abgeben. Dazu gehört:

  • Grundstücksfläche (steht im Kaufvertrag der Immobilie)
  • Bodenrichtwert (müsste das Finanzamt kennen)
  • Immobilienart (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wohneigentum o. Ä.)
  • Alter des Gebäudes
  • Fläche

Fazit

Auch für Dich als Onlinehändler:in kann das Thema Grundsteuer für dieses Jahr auf dem Plan stehen. Hast Du eine Lagerhalle oder eigene Büroräume im Betriebsvermögen, gehört die Feststellungserklärung jetzt schon auf Deine To-Do-Liste. Du musst jedoch nicht in Stress geraten, wenn das Finanzamt sich bei Dir meldet. Du kannst Dich schon jetzt darauf vorbereiten.

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