Wachstumschancengesetz: Neue Impulse für wirtschaftliches Wachstum und steuerliche Entlastung
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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) machte am 12. Juli 2023 mit seinem Entwurf für das sogenannte neue Wachstumschancengesetz auf sich aufmerksam. Das ausgearbeitete Steuerpaket sieht dabei eine steuerliche Entlastung von jährlich sechs Milliarden Euro für Unternehmer:innen vor und soll unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessern und für mehr Investitionen sorgen.
Neue Wachstumschancen – um was geht es konkret?
Das neue Steuerpaket sieht insgesamt 50 steuerpolitische Maßnahmen vor, die dabei helfen sollen mehr Spielräume für Investitionen und Innovationen von Unternehmer:innen zu bieten. Außerdem sollen überflüssige Steuerbürokratie abgebaut und dafür eine flächendeckende Digitalisierung angetrieben werden. Im Kernelement des neuen Wachstumschancengesetzes geht es allerdings primär um Prämien für unternehmerische Investitionen im Rahmen des Klimaschutzes. Die Eckpunkte des Entwurfs decken sich nach Aussage des Finanzministeriums mit den Inhalten des Koalitionsvertrags der Ampelregierung. Der finale Entwurf soll demnach Mitte August dem Kabinett vorgelegt werden, ein mögliches Inkrafttreten ist für 2024 vorgesehen.
Die Inhalte des neuen Steuerpakets im Detail
Im Allgemeinen zielen die Maßnahmen darauf ab, Kleinunternehmer:innen von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien, ein digitales Spendenregister aufzubauen und eine einfachere Berechnung der Lohnsteuer für Tarifarbeitnehmer:innen anzubieten. Außerdem soll die Erstellung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen im Rahmen der Digitalisierungsbemühungen gesetzlich verpflichtend gemacht werden. Doch um welche Maßnahmen geht es beim Wachstumschancengesetz im Detail? Wir stellen euch die vier wichtigsten Initiativen etwas genauer vor.
1. Investitionsprämien
Laut dem Finanzministerium soll ein schnellerer Umstieg in die Klimaneutralität gefördert werden. So wird es für Unternehmen, die ihre Energie- und Ressourceneffizienz im Rahmen eines vorgegebenen Energiesparkonzepts verbessern wollen, einen zusätzlichen finanziellen Anreiz geben: Bis zum Jahr 2027 sollen Unternehmer:innen, die in diese Maßnahmen im Rahmen des Energiesparkonzepts investieren, unabhängig von ihrem Gewinn 15 Prozent der getätigten Investitionen zurückerhalten. Der maximale Betrag ist allerdings auf 30 Millionen Euro begrenzt.
2. Forschungsförderungen
Bisher waren nur Personalkosten förderfähig, wenn es um Forschung und Entwicklung ging. Das soll jetzt erweitert werden, um zukünftig auch anteilige Investitionskosten miteinzubeziehen. Insgesamt sollen künftig bis zu 70 Prozent des gesamten Auftragswerts förderfähig sein.
3. Verlustverrechnung
Der Verlustrücktrag ermöglicht es, einen Verlust mit den Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen, was dann wiederum zu einer Verringerung der Steuerlast für das Vorjahr führt. Diese Möglichkeit soll nun auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgeweitet werden, während die zuvor temporär erhöhte Betragsgrenze von zehn Millionen Euro nun dauerhaft gelten soll.
Zwischen 2024 und 2027 sollen außerdem Beschränkungen beim Verlustvortrag aufgehoben werden, um somit die Bereitschaft von Unternehmer:innen zu erhöhen, unternehmerische Risiken einzugehen und somit die deutsche Wirtschaft zu unterstützen.
4. Bürokratie
Zusätzlich zu umfangreicheren steuerlichen Erleichterungen plant Lindner, verschiedene bürokratische Hürden abzubauen. Dazu gehören Vereinfachungen bei Meldeverfahren und Buchführungspflichten sowie die elektronische Übermittlung von Daten anstelle von Papierformularen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Prozesse effizienter und digital zu gestalten.
Reaktionen
Die Reaktionen auf Lindners vorgestelltes Steuerpaket fallen bisweilen unterschiedlich aus. So werden die Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes zwar grundsätzlich begrüßt, doch kritisiert Fraktionsvize der Grünen Andreas Audretsch das Wachstumschancengesetz als „pauschale Steuergeschenke ohne Ziel“.
Weitreichende Unterstützung kommt allerdings von Akteur:innen der Wirtschaft, so auch vom Verband des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus: „Hier wird einfach, unbürokratisch und fair in der Breite geholfen, und die mittelständischen Unternehmen werden mit ihren Risiken nicht allein gelassen.“
Es bleibt abzuwarten, ob der Vorstoß Lindners vom Kabinett angenommen wird. Ein erstes Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird aber frühestens ab 2024 prognostiziert.
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