E-Commerce

EU sagt unsicheren Produkten den Kampf an – neue Regelungen für Online-Shops

Isabelle Broszat

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In Zeiten der Digitalisierung und des Online-Shoppings will die EU ihre Sicherheitsstandards stärken: Online-Händler:innen sollen mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte übernehmen und ihre Kund:innen etwa bei Rückrufen besser und schneller informieren. Hierauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament geeinigt.


☑️Weniger unsichere Produkte auf dem EU-Markt

💻Neue Pflichten für Online-Shops

💶1 Milliarde Euro Einsparungen im ersten Jahr


Unterhändler:innen des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf strengere Regeln zum Schutz von Verbraucher:innen und bei Online-Käufen geeinigt. In den Lieferketten etwa sollen Online-Händler:innen und andere Unternehmen künftig mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen, wie aus der Einigung hervorgeht. Dabei sollen unter anderem gefährliche Produkte zügiger aus dem Verkehr (auch von Online-Marktplätzen) gezogen werden.

Gewährleistung höherer EU-Sicherheitsstandards

Produkte, die in der EU gehandelt werden, unterliegen allgemeinen Sicherheitsanforderungen. Um mit den Herausforderungen der Digitalisierung und der zunehmenden Zahl von Waren und Produkten, die online verkauft werden, Schritt zu halten, sind die geltenden allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften jedoch nicht mehr geeignet, um den aktuellen digitalen und technologischen Entwicklungen und Herausforderungen gerecht zu werden.

Mit der Umwandlung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) aus dem Jahr 2001 in eine Verordnung, wurden die Vorschriften für alle Wirtschaftsakteur:innen (Hersteller:innen, Einführer:innen und Händler:innen) modernisiert und für Online-Unternehmen und Online-Marktplätze aktualisiert.

Denn durch Waren, die bei Online-Händler:innen auf Marktplätzen wie Amazon gekauft und aus einem Drittstaat angeführt würden, gelangten viele Produkte in den Binnenmarkt, die nicht den EU-Sicherheitsstandards entsprächen, erklärte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne).

Bessere Rückrufe & längere Garantien

Nach den vereinbarten Regeln kann ein Produkt nur dann verkauft werden, wenn es einen in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten (z. B. Hersteller:in, Importeur:in, Händler:in) gibt, der für die Sicherheit des Produkts verantwortlich ist. Bei der Bewertung der Produktsicherheit hat das Parlament Maßnahmen vorgesehen, die gewährleisten sollen, dass Risiken für besonders schutzbedürftige Verbraucher:innen (z. B. Kinder), geschlechtsspezifische Aspekte und Risiken der Cybersicherheit berücksichtigt werden.

Verantwortliche Unternehmen sollen damit veranlasst werden, ihre Kund:innen bspw. bei Rückrufen besser zu informieren. Käufer:innen sollen zudem einen längeren Garantiezeitraum erhalten: Sie haben den Anspruch, gefährliche Produkte ersetzt, repariert oder den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

EU-Verbraucher:innen sollen im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den nächsten zehn Jahren über fünf Milliarden Euro einsparen.

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