„Shoppen wie ein Milliardär“: Fast-Fashion aus China im Fokus der Bundesregierung
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Chinesische Shopping-Plattformen haben den deutschen Markt erobert. Sie heißen Wish, Temu, Shein und Co. und bieten eine riesige Auswahl an Billigprodukten. Der kometenhafte Aufstieg der chinesischen Unternehmen wird jedoch von großer Kritik begleitet: So beanstandet die Bundesregierung, wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet, die mangelnde Verzollung, Produktsicherheitsbedenken, sowie Umweltrisiken der Billiganbieter und verweist dabei auf das Risikopotential für die deutsche Wirtschaft und Logistik. Das Wirtschaftsministerium plant nun eine verschärfte Marktüberwachung durchzusetzen und drängt auf eine Reform der Zollverfahren. Ob diese Überlegungen Besserungen mit sich bringen, wollten wir von Zollexperte Markus Bitzer wissen.
Neue Kontrollmechanismen für Shein und Temu?
Die Bekanntheit der beiden Online-Plattformen für Fast-Fashion macht auch vor der Politik keinen Halt. Aufgrund mangelnder Verzollung, Umwelt- und Sicherheitsrisiken sowie Produktqualitätsbedenken besteht bei der Bundesregierung Konsens über strengere Kontrollen der beiden chinesischen Unternehmen. Die Bundesregierung reagiert damit insbesondere auf Forderungen von verschiedenen Abgeordneten, wie unter anderem von Michael Meister (CDU) und Wirtschaftssekretär Udo Phillip, strengere und umfangreichere Kontrollen durchzuführen.
Meister fordert eine klare Positionierung der Bundesregierung gegen die aggressive Marktstrategie der chinesischen Ableger sowie flächendeckende Kontrollen der importierten Ware. Außerdem soll eine Reform des Zollverfahrens dabei helfen, die Marktüberwachung zu stärken. Udo Phillip bemängelt indes die Sicherheits- und Qualitätsstandards der beiden Billiganbieter. Dies wird beispielsweise auch durch die Erhebung der europäischen Spielwarenindustrie gestützt, die in ihrer Kontrolle 18 von insgesamt 19 Spielzeugprodukten der chinesischen Unternehmen als erhebliches Sicherheitsrisiko eingestuft hat.
Ein Grundkonsens zur strengeren Kontrolle von Temu und Shein besteht auf politischer Ebene bereits, allerdings ist vor allem die Umsetzung aufgrund des großen Importvolumens der beiden Großanbieter sehr schwierig. Denn täglich erreichen knapp 400.000 Pakete deutsche Frachthäfen. Eine flächendeckende Kontrolle wäre hier nur durch eine massive personelle Aufstockung möglich.
„Wer sagt, dass die Abschaffung der 150-Euro-Grenze eine Steuerehrlichkeit herbeiführt?“
Die Strategie von Temu und Shein umgeht Zollvorschriften geschickt: Bisher regelt das Zollgesetz eine Zollfreigrenze von vertriebenen Waren von bis zu 150 Euro. Temu und Shein bedienen sich dieser Regelung und vertreiben deshalb gezielt ihre Waren unter dieser Freigrenze. Falls ein Bestellwert doch die Freigrenze übersteigt, werden die Warensendungen in mehrere Teillieferungen aufgeteilt, um so der Zollkontrolle zu entgehen. Brüssel plant bis 2028 zusätzliche Zollgebühren auf Warensendungen im Wert von unter 150 Euro zu erheben, wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen. „Die geplante Abschaffung der 150 Euro Grenze wird in meinen Augen keine Besserung bringen“, entgegnet Zollexperte, Markus Bitzer. „Denn was bedeutet das? Es fallen Zollgebühren für Warenwerte unter 150 Euro an und die Importeure sind verpflichtet, eine Zollanmeldung abzugeben. Mehr aber auch nicht“, so Bitzer weiter. „Wer sagt, dass die Abschaffung der 150-Euro-Grenze eine Steuerehrlichkeit herbeiführt, wenn die Rechnung immer noch deutlich unter Wert ist?“
Die Einfuhr von Waren aus Drittländern in die EU ist grundsätzlich ohne Einschränkungen zulässig. Ein Einfuhrverbot für Temu & Co. könne innerhalb weniger Wochen wenigstens zu korrekten Zollverfahren führen, erklärt Bitzer. Das Problem der Unterfakturierung löse dies hingegen nicht – das der Warenqualität aber eventuell.
Weiterhin könnte man auch Anti-Dumping- und Ausgleichszölle einführen: Das bedeutet, man hebt die Einfuhrpreise durch entsprechende Aufschläge an, sorgt dabei aber gleichzeitig auch für mehr Arbeit für den Zoll, so Bitzer weiter. „Aber auf diese Weise könnte man Billiganbieter zur Einhaltung der Zollvorschriften und der Marktkorrektur zwingen – wenn die Preise denen der EU vergleichbar sind.“
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