So steht es um die aktuellen Steuerpläne 2022
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Ob Lieferkettengesetz, die Grundsteuerreform oder Digital Services Act: Für Dich als Onlinehändler:in ging im Jahr 2022 bereits einiges, was gesetzliche Neuregelungen angeht. Doch wie steht es eigentlich um die globale Mindeststeuer, mit der Amazon und Co. zur Kasse gebeten werden sollen? Und wie geht es nach der großen Mehrwertsteuerreform 2021 in Sachen One-Stop-Shop im Jahr 2022 weiter? Wir klären auf.
Die OECD-Steuerreform schwächelt
Es ist ein großes Vorhaben und kaum eine steuerliche News ging im vergangenen Jahr so oft durch die Medien wie die geplante globale Mindeststeuer. Nach dem aufsehenerregenden Anlauf gerät die große Weltsteuerreform allerdings immer weiter ins Stocken.
Kurz und knapp: Große Konzerne sollen künftig 15 Prozent Mindeststeuer auf ihre Gewinne zahlen. Ziel ist es, dass Steuervermeidung verhindert werden soll: So verschieben große Unternehmen immer wieder ihre Gewinne rechnerisch in Länder mit niedrigen Steuersätzen.
Betrifft Dich als Onlinehändler:in das? Wahrscheinlich bist Du nicht direkt von der geplanten Reform betroffen – dagegen viele Deiner Konkurrenten: Große Digitalkonzerne wie Amazon, Facebook und Apple stehen hier ganz oben auf der Liste der „Verdächtigten“ und sollen für die Steuer, die deswegen auch „Digitalsteuer“ genannt wird, in Zukunft blechen.
Wie sehen die geplanten Regeln im Detail aus? Die „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)“ hat Ende des letzten Jahres ein 2-Säulen-Modell entwickelt. Plan war, dass die EU im zweiten Quartal einen Vorschlag macht, wie sie dieses Modell umsetzen will:
- Säule 1: Dies betrifft multinationale Unternehmen mit mehr als 20 Mrd. Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Umsatzrentabilität bzw. digitale Unternehmen, deren Kunden an Standorten sitzen, an denen sie keine Niederlassung haben. Die Gewinne sollen in diesen Staaten stärker besteuert werden.
- Säule 2: Multinationale Unternehmen mit mehr als 750 Mio. Jahresumsatz zahlen eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent. Die Steuer soll jährlich 150 Mrd. USD Mehreinnahmen generieren.
Ernüchternd dagegen der aktuelle Stand: Vor wenigen Wochen entschied man sich, den Start von 2023 auf 2024 zu verschieben. Und damit nicht genug: Aktuell steht auch die Vermutung im Raum, dass die US-Regierung einen Teil der Reform nicht durch den Kongress bekommen könnte. Nicht nur bei den Amerikanern, sondern bei einigen anderen Beteiligten scheint die Luft raus. Unklar bleibt, ob die 136 beteiligten Staaten noch an einem Strang ziehen. Ob und in welcher Form die Reform am Ende tatsächlich umgesetzt wird, steht also in den Sternen.
Single-VAT-ID steht vor der Tür
Mehr praktische Relevanz hat für Dich als Onlinehändler:in die geplante Einführung der Single-VAT-ID. Hierbei dreht sich alles um das mehr oder weniger beliebte One-Stop-Shop-Verfahren, mit dem Du Dich als Onlinehändler:in schon seit einem Dreivierteljahr vergnügen darfst. So gibt es seit Juli 2021 eine EU-weite einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro. Überschreitest Du diese mit allen Umsätzen, die Du EU-weit erzielst, musst Du in diesem Land Umsatzsteuer zahlen. Damit Du Dich dafür nicht in jedem einzelnen Land registrieren musst, gibt es eine zentrale Melde- und Zahlungsstelle (One Stop Shop). Diese liegt in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern und dort kannst Du seit letztem Jahr alle Umsätze gebündelt melden und die Steuer abführen.
Für das dritte Quartal ist nun eine weitere Vereinfachung geplant: Bisher musst Du Dich als Onlinehändler:in in allen EU-Ländern umsatzsteuerlich registrieren, in denen Du Lagerbestände hast. Das ist unpraktikabel. Deshalb soll nun eine einheitliche VAT-ID – also eine einheitliche Mehrwertsteueridentifikationsnummer – eingeführt werden. Dein Vorteil: Du kannst Deine Ware näher am Kunden lagern und schneller liefern. Im Ergebnis würde das den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU stärken.
Eine klare Regelung gibt es noch nicht. Manchmal sind keine Nachrichten gute Nachrichten. Bis zum dritten Quartal sind immerhin noch einige Monate Zeit. Hoffen wir, dass den Beteiligten hier nicht so schnell die Puste ausgeht wie den 136 Staaten, die die globale Mindeststeuer umsetzen sollen. Onlinehändler:innen dürften jedenfalls auch hier unbequem werden, wenn nicht alles nach Plan läuft. Schließlich hat sich bereits Ende des letzten Jahres im Rahmen einer Studie von ibi Research gezeigt, dass nicht jede:r Onlinehändler:in von dem neuen OSS begeistert ist oder gut damit zurechtkommt. Lies dazu auch unseren Artikel „Onlinehändler:innen reagieren gespalten auf OSS“.
2022 gab es für Dich als Onlinehändler:in schon einige Veränderungen. Der nächste Streich sind die globale Mindeststeuer und die Single-VAT-ID. Fragt sich nur, wer auf der Zielgeraden schlappt macht, wer seine Pläne fristgerecht umsetzt und ob Du als Onlinehändler:in am Ende tatsächlich von den Neuregelungen profitierst.
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